Die neue EU-Drohnenverordnung tritt in wenigen Tagen in Kraft.

Was ändert sich mit der EU-Drohnenverordnung ab 2021?

Die neue Gesetzeslage.

Allgemeines:

Ab dem 01.01.2021 gilt die EU-Drohnenverordnung einheitlich in allen EU-Ländern. Zusätzlich betroffen sind von der Gesetzesänderung außerdem die Schweiz, Island und Norwegen. Aber Vorsicht! Auch wenn die neue Verordnung einheitliche Regeln definiert behalten die einzelnen Länder es sich vor zusätzlich eigene Vorgaben zu erlassen.

Die 5 Risikoklassen für Drohnen die neu auf den Markt kommen:

Alle Drohnen, die mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Drohnenverordnung zugelassen werden müssen durch den Hersteller zur Zertifizierung eingereicht werden. Die Fluggeräte werden in die Klassen: C0, C1, C2, C3 und C4 eingeteilt. Der Hersteller ist gesetzlich dazu verpflichtet diese mit der zutreffenden Klassifizierung zu kennzeichnen.

Kein Sorge alle bereits produzierten Drohnen und jene die vor dem 01.01.2023 produziert werden fallen unter Sonderregelung die den Betrieb auch ohne Klassifizierung weiterhin ermöglichen.

Die 3 unterschiedlichen Anwendungsszenarien:

Es wird zusätzlich zwischen den drei folgenden Anwendungsszenarien unterschieden:

  • Open | Offen
  • Specific | Spezifisch
  • Certified | Zertifiziert
 

Die verschiedenen Szenarien und die Klassifizierungen der Drohnen werden nachfolgend ausführlich beschrieben. Für die meisten Hobbyanwender werden die Anwendungsbereiche Specific und Certified eher uninteressant bleiben.

Die verschiedenen Anwendungsszenarien im Überblick.

Szenario Open: Drohnen die nicht Klassifiziert sind/werden. Also alle aktuellen (Stand: 22.12.2020) Drohnentypen (z.B. Mavic- & Phantom-Serie von DJI).

Dauerhafte Bestandsregelung: Alle Drohnen ohne Klassifizierung werden in zwei Kategorien unterteilt.

1. Startmasse unter 250 Gramm: Erlaubt ist der Betrieb in der Unterkategorie A1 und somit nahe an Menschen. Ein EU-Drohnenführerschein wird nicht benötigt. 

2. Startmasse von 250 Gramm bis zu 25 Kilogramm: Der Betrieb wird ausschließlich in der Kategorie A3 (weit weg von Menschen) gestattet. Es wird mindestens der kleine EU-Drohnenführerschein benötigt. 

Befristete Übergangsregelung als Alternative zur dauerhaften Bestandsregelung:

Diese Übergangsregelung gilt nur bis zum 01.01.2024!

  • Drohnen zwischen 250 Gramm und 500 Gramm: dürfen mit dem kleinen EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) in der Kategorie Open A1, also nahe an Menschen, betrieben werden.
  • Drohnen über 500 Gramm und unter 2 Kilogramm: Als Inhaber des großen EU-Drohnenfrüherschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) dürfen diese Drohnen in der Kategorie A2 näher an Menschen betrieben werden. Hierbei ist der Mindestabstand von 30 Metern allerdings auf 50 Meter erhöht. Die Ausnahmeregelung von 5 Metern im langsamen Modus greift dann nicht. Wer den Betrieb in der Klasse A2 nicht benötigt kann als Inhaber des kleinen EU-Drohnenführerscheins weiterhin in der Klasse A3 (fernab von Menschen) fliegen.
  • Drohnen über 2 Kilogramm bis 25 Kilogramm: Der Flug ist nur in der Unterkategorie A3 und als Inhaber des kleinen EU-Drohnenführerscheins erlaubt. 

Die verschiedenen Klassen im Überblick:

EU-Drohnenverordnung

Die Reform der Drohnengesetze war unserer Meinung nach überfällig. Eine EU weite Vereinheitlichung erleichtert den Einsatz im EU-Ausland und sorgt für Chancengleichheit. 

Wir sind uns als begeisterte Hobbyflieger dennoch bewusst, dass die neuen EU-Drohnenregeln unübersichtlich und streng sind. 

Es bleibt abzuwarten, wie die deutschen Luftfahrbehörden mit dem Thema Drohnen umgehen und welche Regelungen hier greifen werden.

Der EU-Kompetenznachweis und die EU-Fernpiloten-Lizenz sind ab dem 01.01.2021 online verfügbar. 

Ab dann wird es zusätzlich möglich sein sich auf der Seite des Luftfahrtbundesamt für die e-ID zu registrieren

 

FAZIT: Es bleibt spannend, wie die Gesetze in der Realität ausgelegt werden. Hierzu gilt es einige Rechtsprechungen zum Thema abzuwarten. Alles in allem wurden die Regeln für den Umgang mit unbemannten Fluggeräten mit der neuen EU-Drohnenverordnung aber stark verschärft. Für jeden, der mit dem Gedanken gespielt hat sich eine Drohne zu Kaufen um eigene Luftaufnahmen vom Haus oder der Veranstaltung zu machen kann es unter Umständen von Vorteil sein das den Profis zu überlassen. Bei uns bekommen Sie Ihre privaten Luftaufnahmen bereits ab 79,- Euro.

EU-Fernpiloten-Zeugnis: Kosten

Was wird das EU-Fernpiloten-Zeugnis kosten?

Die Preisspanne für das EU-Fernpiloten-Zeugnis liegt aktuell bei circa 200 – 450,- Euro. Genauere Informationen hierzu sind allerdings erst verfügbar, wenn die Prüfungsphase ab dem 01.01.2021 bei allen vom Luftfahrtbundesamt anerkannten Prüfstellen beginnt.

Anbieter, wie beispielsweise die dph-drohnenschule haben bereits eine Preisübersicht veröffentlicht. 

Über uns:

Wir sind ein junges Duo aus dem Raum Aschaffenburg. Unsere Begeisterung für Drohnen und die Fliegerei haben wir mit www.drobis.de zum Nebenberuf gemacht. 

Wir zeichnen uns insbesondere dadurch aus, dass wir mit Leidenschaft dabei sind und Profit bei uns niemals vor der 100%igen und professionellen Umsetzung eines Auftrags steht. 

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